Was denn nun Herr Szekeres?

Offensichtlich ist der Präsident der Österreichischen Ärztekammer derart in der Defensive, dass er nicht mehr weiß, was er noch tun kann, um überhaupt in Pandemiezeiten als Ärztekammerpräsident noch existent zu sein.

Da kommt die Delta-Variante des SARS-CoV-2 Virus ins Spiel. Seit Tagen wird darüber in den Medien diskutiert – mit den verschiedensten Experten! Bereits vor 12 Tagen hat der Experte Andreas Bergthaler von CeMM und vor fünf Tagen Ullrich Elling vom IMBA darüber berichtet. Nur mit dem Herrn Präsidenten spricht keiner.

Dann muss es eben eine gesonderte eigene Aussendung sein!

Opportunismus pur

Heute sprich Szekeres von „Fehlern, die man nicht wiederholen“ solle, obwohl er doch maßgeblich an deren Produktion mitgearbeitet hat. Vielleicht wäre ein wenig Selbstreflektion angebracht!

Noch am 5.5.2021 berichtet die Tageszeitung „Der Kurier“, dass die Ärztekammer sogar gerichtlich gegen ein Hochleistungslabor vorgeht, das in der Lage ist 10-tausende PCR-Tests am Tag auszuwerten!

Wir befinden uns im Krieg gegen ein Virus!

In Ermangelung von notwendige Laborkapazitäten in einer absoluten Notsituation versucht die Bundesregierung, durch Mobilisation aller möglichen und kreativen Lösungen , neue Rescourcen zu schaffen. Die Ärztkammer hingegen, besonders ihr Präsident, der auch noch Labormediziner ist, versucht alles, um diese Möglichkeiten zu torpedieren.

Destruktion statt Kreativität

Seit Beginn der Pandemie hat es von der Ärztekammer, von Herrn Szekeres oder etwa von der ÖQUASTA (Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Standardisierung medizinisch-diagnostischer Untersuchungen), in deren Präsidium ebenfalls Herr Prof. Szekeres ist, keinerlei innovative Lösungen zur Pandemiebekämpfung gegeben. Statt dessen wird auch mit Mitteln der Ärztekammer, die eigentlich primär gar nichts damit zu tun hat, die Bildung von Rescourcen durch die Politik verhindert.

Beispiel Tirol

Im Sommer 2020 entstand die Idee der optimierten PCR-Testung durch Prof. Herwig. Durch seine jahrelange Laborexpertise an unterschiedlichen deutschen, internationalen und vor allem österreichischen Universitäten war er in der Lage, den Prozess PCR-Testung ohne Qualitätsverlust auf das absolut Notwendigste zu reduzieren. Der rein technische Prozess einer absolut „sauberen“ PCR benötigt circa 90 Minuten. Alles andere darum herum ist Administration und Verwaltung! Diese Prozesse wurden auf das absolut notwendige Maß reduziert und, soweit möglich, digitalisiert. Dies bedeutete „einen Quantensprung in der PCR-Testung“ laut stv. Landesamtsdirktorin Soder, Land Tirol. Von September 2020 war es in Tirol möglich bis zu 20.000 Tests pro Tag zu verarbeiten. Tatsächlich wurden in Spitzenzeiten während der Welle im März 2021 bis zu 7500 Tests verarbeitet und die Ergebnisse binnen 3 bis 5 Stunden an das Land übermittelt. Am Ende des Tages lagen alle Testergebnisse vor und die Patienten waren bereits verständigt. Im Anschluss daran wurden alle positiv getesteten Proben einer zusätzlichen Untersuchung auf Mutationen untersucht, die dann nach weiteren 12 Stunden bereits vorlag. Das ist Qualität und Geschwindigkeit! Das ist Effektivität!

Alles Gurgelt, aber in Tirol!

Der Herr Ärztekammerpräsident soll nun nicht so tun, als ob die Gurgel-Proben Abnahme eine Wiener Erfindung ist. Bereits seit November 2020 hat die HG LabTruck Gurgel-Sets an die Probanden der „Sicheren Gastfreundschaft“, die ihre Proben über das Tourismusministerium abgegeben haben, abgegeben und analysiert. Damals gab es noch massive Anfeindungen, Probenergebnisse wurden zum Teil von den Behörden aus Unwissenheit nicht anerkannt. Dies ging so, bis die HG LabTruck die Vorschriften des Gesundheitsministerium auch an die Tiroler Verwaltungsstellen verteilt hat.

Vorzeigemodell Tirol

Mit Ausbruch der Südafrika-Variante in Tirol wurden die Massentests in Tirol ausschließlich mit Gurgel-Proben durchgeführt. Das ist ja sehr sinnvoll, da hierfür nicht die aufwendige Administration und das Fachpersonal zur Rachen-/Nasenabstrichentnahme notwendig ist. So wurden ganze Täler und Gemeinden in Tirol „gescreent“, um dann mit einem gezielten „Contact Tracing“ die einzelnen Infektionsketten aufzuspüren und zu unterbrechen. Damit ist es dem Land Tirol als einziges in ganz Europa gelungen, einen derart großen Variantenausbruch komplett unter Kontrolle zu bringen. Bravo!

Gesetzeswidrig und völlig unnötig, Herr Szekeres

Das konnte sich die Ärztekammer doch nicht bieten lassen. Dieser Erfolg, und das völlig ohne die angestammten Tiroler Labore und ohne die Mitbewerber aus Wien und Salzburg?

Für das LabTruck Labor in Tirol griff man daher in die Trickkiste und zauberte ein vorübergehendes Berufsverbot für den Medizinischen Leiter des innovativen Labors nach dem Modell „Wer nicht spurt fliegt raus“ hervor.

Dies führte in der Folge zu einem Mediensturm, der dieses innovative Konzept ins Wanken gebracht hat. Das nenne ich mal Gefährdung der öffentlichen Sicherheit!

Und das ganze noch völlig illegal! Denn nach dem Ärztegesetz §36b (Pandemieparagraph) werden „Sämtliche Fristen auf Grundlage des Ärztegesetzes 1998 im Zusammenhang mit der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie ärztlichen Berufsausübung für die Dauer einer Pandemie ausgesetzt“! Das nennt man dann auch noch zusätzlich Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung!

Aber was tut man nicht alles, um die Ordnung in der Standesführung aufrecht zu erhalten. Auch in Pandemiezeiten!

Und jetzt das?

Jetzt braucht der Herr Präsident wieder eine Bühne, von der er so lange verschwunden war. Dann wird halt völlig gegenteilig argumentiert und „Gurgelproben“ als der Heilsbringer propagiert, natürlich nur, wenn die Proben in einem Wiener Labor ausgewertet werden!

Heißt es doch in seinem Interview: „Einer der Gründe dafür ist, dass die verlässlichen PCR-Tests großflächig nur in Wien eingesetzt werden“. Was für eine Lüge und Heuchelei! Erst gut funktionierende Systeme bombardieren und dann auch noch genau das fordern, was er gerade zu zerstören versucht hat.

Für wie blöd halten Sie uns, Herr Szekeres?

Wenn Ihre Aussagen dabei noch auf Ihrem Mist gewachsen wären, könnte man, wie auch immer geartet, ein Profilbild der Ärztekammer vermuten. Dumm ist nur, dass Ihr Statement exakt gleichlautend ist, wie die Meldungen aus dem SPÖ-geführten Wiener Bürgermeisterbüro von Herrn Hacker. Haben Sie sich da etwa abgesprochen?

Angeblich haben Sie Ihr SPÖ-Parteibuch doch abgegeben, was eine zwingende Voraussetzung dafür ist und war, damit Sie den Posten des Ärztekammerpräsidenten überhaupt bekleiden dürfen!

Angesichts dieser erdrückenden, öffentlich nachvollziehbaren Tatsachen hielte ich es für angebracht, wenn auch hier einmal die WKStA nach dem „Rechten“ sieht. Wie lange, glauben Sie, können Sie sich noch auf dem Präsidentensessel halten, an den Sie sich seit Jahren ja so klammern? Angesichts dieser selbst in den Medien von Ihnen verbreiteten nachvollziehbaren Unregelmäßigkeiten nicht von „Freunderlwirtschaft“ (das Strafgesetzbuch hat dafür einen anderen Ausdruck) zu sprechen, ist schlichtweg untertrieben. Aber natürlich gilt auch hier, wie immer, die Unschultsvermutung!

Wer nicht spurt fliegt raus!

Tja, Herr Professor Szekeres, eigentlich war es ja keine große Überraschung und schon lang überfällig. Jetzt hat die Politik das Heft in die Hand genommen und begonnen, längst notwendige Reformen im Ärztegesetz und bei der Österreichischen Ärztekammer vorzunehmen. Und das ist hoffentlich nur der Anfang, denn es gibt noch reichlich Reformbedarf.

Nationalrat greift ein!

Novelliert wurde das Ärztegesetz somit bei der Führung der Ärzteliste, den Kompetenzen für die Ärzteausbildung und – seit Jahren ein Streitpunkt – bei der Qualitätskontrolle in den Praxen.

Laut der 14-seitigen Abänderung wird das Gesundheitsministerium das System der Qualitätssicherung bis 30. Juni 2022 evaluieren, und zwar unter Einbeziehung der Länder, der Sozialversicherung und der Ärztekammer.

Gibt es keine Einigung, geht die Verordnungsermächtigung dafür mit 31. Dezember 2022 automatisch an das Gesundheitsministerium über. Mit 1. Jänner 2024 wandert die Qualitätssicherungskompetenz dann als Ganzes zum Ministerium.

Was hat die Ärztkammer für die Bevölkerung getan?

Von einer Ärztekammer erwartet man eigentlich im Falle eines medizinischen Notstandes, wie zum Beispiel einer Pandemie, den vollen geballten Einsatz aller medizinischen Kompetenzen der Ärzteschaft für die Bevölkerung. Dafür ist sie ja da!

Statt dessen konnte von Beginn der Pandemie an bemerkt werden, wie inkompetent dieses System arbeitet. Das Hauptaugenmerk war eindeutig nicht auf die Bevölkerung, sondern nur auf die Erhaltung des (Kammer-)betriebes gerichtet. Dies führte letztendlich dazu, dass die Ärztkammer und im Besonderen der Präsident Prof. Dr. Szekeres, Facharzt für Labormedizin, zunehmend weniger, derzeit garnicht mehr, um seine Fachmeinung in der Pandemiebekämpfung befragt wurde. Dafür gibt es auch einen Grund! Es geht einfach nix weiter!

Als Reaktion darauf wechselt der Kammerpräsident Szekeres nun in das Oppositionslager und „Warnt“ vor einer eh schon seit einer Woche bekannten und breit diskutierten Gefahr.

https://orf.at/stories/3217879/

Demokratische Grundregeln – danke nein!

Während für jeden Normalbürger die demokratischen Grundregeln einer Gewaltenteilung in Judikative (Gerichtsbarkeit), Exekutive (ausführende Verwaltungsorgane) und Legislative (Gesetzgebung) gibt, existiert dies für Ärzte in Österreich leider nicht. Die Ärztkammer ist nicht nur für die Ausführung der Verwaltungsaufgaben im ärztlichen Bereich (siehe Ärzteliste, Ausbildungsordnung), sondern ist auch an der Gesetzgebung in diesem Bereich beteiligt. Gleichzeitig hebt die Ärztekammer die Beiträge für den Wohlfahrtsfonds (Rentenversicherung der Ärzte) ein, deren Beitragshöhe sie ebenfalls selber festlegt und deren einzuzahlenden Gelder sie verwaltet.

Jeder Arzt ist Pflichtmitglied der Ärztekammer

Es gibt also kein entrinnen. Ohne Mitgliedschaft in der Ärztekammer gibt es keine Berufserlaubnis und damit keine Möglichkeit seinen studierten und erlernten Beruf als Arzt auszuüben. Sagt die Ärztekammer –Nein, dann ist das so und man kann dahin gehen, wo der Pfeffer wächst!

Was die meisten aber nicht wissen, ist die Tatsache, dass auch die Gerichtsbarkeit in Form des Disziplinarausschusses, in deren Zuständigkeit fällt. So ist der Disziplinarausschuß der Ärztekammer de facto ein Verwaltungsgericht erster Instanz! Wer hier durchfällt, verliert seine Zulassung als Arzt und kann, auch nach 30-jähriger erfolgreicher Berufserfahrung, nicht mehr als Arzt arbeiten. Dafür braucht es keine weitere Überprüfung der getroffenen Erkenntnisse.

Der Präsident der Österreichischen Ärztekammer ist somit nicht nur oberster Verwaltungschef, sondern auch oberste Instanz bei der Gesetzgebung (formal durch Nationalrat mit Anhörung) und oberster Richter!

Damit bekommt die Aussage von Herrn President Szekeres in der Live-Diskussionsrunde im Servus-TV (Hangar 7; https://m.youtube.com/watch?v=Cxc892-3g7s) mit offener Androhung des Approbationsentzuges gegenüber einem Kollegen, der lediglich eine andere Meinung vertritt (OE24-Interview, https://youtu.be/jTqZZy1lw4c), eine ganz andere Dimension. Tatsächlich ist Herr Prof. Szekeres dafür zuständig und ermächtigt die Berufserlaubnis zu entziehen. Dafür reicht lediglich der Anschein der betroffene Arzt „würde dem Ansehen der österreichischen Ärzteschaft schaden“ völlig aus. Was das bedeutet, legt ebenfalls die Ärztekammer, im Zweifel der Präsident, fest. Das geht auch ohne Anhörung des betroffenen Arztes und mit der Begründung „Gefahr im Verzug“! Was auch immer das heißen mag.

Grundlage dafür bildet der Paragraph 59 des Ärztegesetzes, in dem es heißt:

§ 59. (1) Die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes erlischt:

4. auf Grund eines Disziplinarerkenntnisses, mit dem die Berufsausübung befristet untersagt worden ist,

5. auf Grund eines Disziplinarerkenntnisses, mit dem die Streichung aus der Ärzteliste ausgesprochen worden ist

Wie läuft so ein Verfahren ab?

Der Disziplinaranwalt der Ärztekammer, ein pensionierter Richter, der sein Salär von der Ärztekammer erhält, klagt an. Darüber wird der Disziplinarbeschuldigte auf dem Postwege informiert und kann Stellung nehmen. Anschließend wird ein Termin zur „Anhörung“ mitgeteilt. Kann dieser Termin von Displinarbeschuldigten nicht wahrgenommen werden, kann die „Verhandlung“ auch in seiner Abwesenheit durchgeführt werden. Die Entscheidung, ob ein wichtiger Entschuldigungsgrund vorliegt, liegt bei der Disziplinarkommission. Da kann es schon einmal vorkommen, dass mit der Begründung „den Termin hätte er sowieso nicht geschafft“ einfach in Abwesenheit verhandelt wird. Den Vorsitz der Kommission hat ein Richter, die Dauerbeisitzer sind ein niedergelassener Allgemeinmedizinier und eine Fachärztin für Anästhesiologie. Auch diese werden natürlich von der Ärztekammer mit einer „Aufwandsentschädigung“ versorgt. Übrigens: Sollte ein Gutachter notwendig sein, wird dieser ebenfalls von der Ärztekammer bestimmt! Die Beteiligten sind bereits seit Jahren immer die Gleichen! Es gibt eben nur diese Personen – fertig!

Dann geht es los:

Der Disziplinaranwalt klagt an, der Richter befragt Zeugen, der Gutachter gibt seine Meinung ab, Richter und Beisitzer entscheiden. Alles ganz normal und legal. Die Entscheidung wird sofort bekanntgegeben und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Eine Berufung etwa beim Verwaltungsgericht hat KEINE aufschiebende Wirkung!

In den meisten Fällen steht das Urteil schon fest!

Leider, so höre ich auch von vielen betroffenen Kollegen, ist das Urteil bereits im Vorfeld festgelegt, egal was der Disziplinarbeschuldigte angibt.

Wie geht es dann weiter?

Die Präsidentin/Der Präsident der Österreichischen Ärztekammer hat

mit Bescheid festzustellen, dass die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs nicht besteht und die Streichung aus der Ärzteliste zu veranlassen.

Damit ist dieses Verfahren rechtskräftig abgeschlossen und der Kandidat seinen Berufserlaubnis los! So wurde und wird den meisten Kollegen mit einen Schlag die über viele Jahre aufgebaute Lebensgrundlage in der Minute entzogen. Verwaltungsrechtliche Schritte gegen eine derartige Entscheidung dauern Jahre. Wovon also leben und derartige Verfahren bezahlen?

Also immer schön „brav“ sein!

Damit wird klar, dass die Aussage des Präsidenten Szekeres keinesfalls eine leere Drohung ist, die nicht durchsetzbar wäre. Es geht im Prinzip ganz einfach: Präsident (oder der Disziplinaranwalt) sagt: „das schadet dem Ruf und Ansehen der Ärzteschaft“, Disziplinaranwalt klagt an, Kommission entscheidet, Präsident entzieht Berufserlaubnis. Damit wird auch klar, dass ein nicht-konformes Verhalten in Form von „Stellen unbequemer Fragen“, „Vertreten einer anderen Meinung“, „Propagieren neuer oder alternativer Heilmethoden“ oder lediglich eine persönliche Meinungsverschiedenheit, durchaus zum Entzug der Berufserlaubnis führt.

Das entscheidet allein der Präsident. Natürlich nur unter strenger Einhaltung des Verwaltungsweges.